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Reliv Vertriebspartner
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Informationen zu den Reliv-Produkten


1. Können mit Reliv-Produkten Krankheiten wie Krebs oder andere Krankheiten geheilt werden?
Nein. Die Reliv-Produkte sollen zu einer ausgewogenen Ernährung und damit zu einer gesünderen Lebensweise und einem allgemein besseren Befinden beitragen. Die Reliv-Produkte sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Verhinderung von Krankheiten gedacht. Obwohl sich die Produkte bei vielen Personen positiv auf die Gesundheit ausgewirkt haben, sind die erzielten Ergebnisse bei jedem anders.. 


2. Kann ich Reliv-Produkte einnehmen, wenn ich gesundheitliche Beschwerden habe?
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie immer zuerst einen Arzt um Rat fragen, bevor Sie mit einem Ernährungsprogramm beginnen. Wenn Sie in ärztlicher Behandlung sind, ist es außerdem ratsam, von Ihrem Arzt überprüfen zu lassen, ob die Reliv-Produkte mit Ihrem aktuellen Ernährungsplan vereinbar sind.


3. Ich bin gegen bestimmte Lebensmittel allergisch. Kann ich die Reliv-Produkte trotzdem einnehmen?
Bevor Sie ein Ernährungsprogramm starten, sollten Sie immer auf dem Etikett prüfen, ob das Produkt Inhaltsstoffe enthält, gegen die Sie allergisch sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Reliv-Produkte einnehmen können oder nicht, sollten Sie Ihren Arzt um Rat fragen.


4. Was ist LunaRich®?
LunaRich ist ein exklusives-Reliv „GVO-freies“ Soja-Pulver. Der Anteil dieser bioaktiven Schlüsselkomponente ist zwischen 5 und 10 Mal höher als wie in den herkömmlichen Soja-Pulvern. 


5. Kann ich Reliv-Produkte während der Schwangerschaft bzw. während des Stillens einnehmen?
Kann ich die Reliv-Produkte während der Schwangerschaft bzw. während des Stillens einnehmen? Wir verfügen über Erfahrungsberichte von vielen Frauen, die die Reliv Ernährungsprodukte vor, während und nach der Schwangerschaft zu sich genommen haben und die Erfahrung gemacht haben, dass die Produkte sie während dieser Zeit unterstützt haben. Bevor Sie die Reliv Produkte jedoch während der Schwangerschaft zu sich nehmen möchten, sollten Sie sich die Erlaubnis Ihres Arztes einholen.


6. Wie finde ich die Nährwertinformationen einzelner Reliv-Produkte?
Die Nahrungszusammenstellung für alle Reliv Produkt, ist online für jedes Reliv Land aufrufbar. Rufen Sie die einzelnen Produkte unter dem "Produkte" Tab auf, um mehr über jedes Produkt zu erfahren.


7. Wie lange sind Reliv-Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform haltbar?
Nach dem Öffnen sind sie bis zu 6 Monaten haltbar, wenn sie verschlossen an einem kühlen, trockenen Ort gelagert werden. Ansonsten können sie schneller verfallen. Sie finden das Haltbarkeitsdatum an der Unterseite der Dosen.


8. Sind die Reliv Produkte naturrein?
Die Reliv Produkte werden nicht als Vollwertkost, organisch oder naturrein eingestuft. Da Reliv natürliche, sowie synthetische Zutaten nutzt, gelten die Produkte nicht als ‘Vollwertkost’. Reliv nutzt synthetische Inhaltsstoffe, um die Wirkstärke und/oder Beständigkeit zu steigern und die Menge der Nährstoffe pro Charge zu vereinheitlichen. Alle Inhaltsstoffe, die in den Reliv Produkten enthalten sind, werden als sicher für den menschlichen Verzehr von der FDA angesehen. Reliv kauft diese in Pulverform von führenden Nahrungsmittelunternehmen und verarbeitet diese dann zum fertigen Produkt weiter. Jeder Inhaltsstoff hat ein eigenes Analysenzertifikat und erfüllt die strengen Reliv Vorgaben.


9. Sind Reliv-Produkte vegan, vegetarisch, koscher, halal, glutenfrei und laktosefrei?
Wir haben ein Produkt für jeden! Besuchen Sie die einzelnen Produktseiten unter "Unsere Produkte" auf unserer Website, um eine Liste der Zutaten, Zertifikate und Nährwerttafeln für jedes Reliv-Produkt anzuzeigen.


10. Sind die Reliv-Produkte patentiert?
ProVantage®, GlucAffect®, ReversAge® und CardioSentials® sind für ein US-Patent angemeldet. Das erste Patent für Reliv Classic® wurde im Jahr 1988 ausgestellt, welches mittlerweile abgelaufen ist. Das gleiche gilt für die Patente von Innergize!® aus dem Jahr 1994, FibRestore® von 1996, Cellebrate® von 1997, sowie Arthaffect® von 2001. Damit eine Erfindung patentiert wird, muss sie laut dem US-Patentrecht (A) nützlich und (B) neuartig sein und darf gegenüber dem Stand der Technik nicht nahe liegend sein. Das US-Patentamt untersucht Patentanträge sehr genau, um zu gewährleisten, dass Patente nur für Erfindungen ausgestellt werden, die diese gesetzlichen Vorschriften erfüllen.


11. Ist das in den Reliv Produkten verwendete Soja GVO-frei?
Reliv verwendet in der Tat nur GVO-freies Soja in seinen Produkten. Soja, das in unserem Lager, ohne Analysezertifikat eintrifft, welches bestätigt, dass es sich um GVO-freies Soja handelt, wird abgewiesen. Wir bestellen nur von renommierten Herstellern, mit denen wir langjährige Geschäftsbeziehungen aufgebaut haben. Wenn das Analysezertifikat die GVO-freie Reinheit des Sojas nicht bestätigt, dann wird es abgelehnt.


12. Warum werden die Produkte nicht als GVO-frei gekennzeichnet?
Regulierungen sind von Land zu Land unterschiedlich, was die Kennzeichnung von GVO-frei auf unseren Soja und Maisprodukten angeht. Beispielsweise hat im Vereinigten Königreich die britische Agentur für Lebensmittelnormen zum Ausdruck gebracht, dass, bis zur Vereinbarung neuer EU Regulierungen, diese es vorziehen würde, wenn Hersteller die Aussage “GV-frei/GVO-frei” nicht verwenden, es sei denn, dem Produkt kann nachgewiesen werden, dass es 100% GVO-frei ist. Obwohl Reliv sich dazu entschieden hat GVO-freie Zutaten in unseren Produkten zu verwenden und wir gleichzeitig bestrebt sind die Verwendung von rohen Materialen, die Spuren von genetisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, zu vermeiden, ist es nahezu unmöglich 100% GVO frei zu sein. Dies ist auf den Wind und andere Wetterbedingungen zurückzuführen, trotz bester Bemühungen der Bauernschaft.

Wir verstehen, dass einige Firmen sich dazu entschieden haben alle Möglichkeiten auszureizen, wenn es um die Etikettierung von GVO-frei geht. Reliv hat sich entschieden einen konservativeren und verantwortungsvolleren Ansatz in dieser Hinsicht zu wählen. Die Produkte werden immer unter dem Grenzwert von .9% getestet, welches die Kennzeichnung GVO erfordert. Wir empfinden, dass bei Nichtkennzeichnung der Produkte als GVO-frei, wir einen verantwortungsvolleren Weg für unsere Etikettierung einschlagen. Reliv wählt mit höchstmöglicher Integrität zu arbeiten und gleichzeitig gerecht und ehrlich mit unseren Konsumenten zu sein.

Wir werden weiterhin die Kennzeichnungspflichten beobachten und sollte die EU ein einheitliches Vorgehen zu GVO-freier Etikettierung erarbeiten, werden wir gewiss alle notwendigen Etikettänderungen vornehmen.


13. Ich habe hier keine Antwort auf meine Frage gefunden. Wo kann ich eine Antwort finden?
Senden Sie Ihre Fragen zu den Reliv-Produkten und -Inhaltsstoffen bitte per E-Mail an productinfo@relivinc.com.